Harald Krabbes
Im Borngrund 10
36157 Weyhers
Telefon / Fax: 0 66 56 - 50 38 54
Anmeldung / Bezahlung
Mit der Anzahlung bietet der Kunde DIE TOUR den Abschluss eines Reisevertrages
verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch DIE TOUR
zustande.
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises zu leisten.
Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn fällig.
Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort zu
zahlen.
Rücktrittsgebühren:
Der / die Reisende kann jederzeit von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück
oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurück zu treten, die Reise
nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene
Entschädigung verlangen.
Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:
Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn 15%
Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn 30%
Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 50%
Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn 70%
Rücktritt ab 14 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen100
% des Reisepreises
Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter kann in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den
Reisevertrag kündigen:
- Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter
bis spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn die Reise absagen. Der
Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Ein weiterer Anspruch des Kunden besteht nicht.
- Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn es sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Auflösung gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen durch die nicht in Anspruch genommenen Leistungen abzüglich einer angemessenen Aufwandsentschädigung anrechnen lassen.
Haftung des Reiseveranstalters:
Der Reiseveranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für:
- eine gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Reisebeschreibung
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
Haftungsausschluss:
Der Reiseveranstalter haftet nicht für gestohlenes oder verloren gegangenes
Gepäck. ![]()


